Reitbuch

Pferdetraining Individuell

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Pferdetraining Individuell

BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM PFERDETRAINING

 

I.       Vorbemerkung 

Der generelle Umgang mit Pferden und insbesondere der Reitsport beinhalten Risiken, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Die Trainerin wird alle Vorsichtsmaßnahmen beachten und Sicherheitsstandards einhalten, die den Eintritt von Schäden verhindern. Den Kursteilnehmern ist bewusst, dass wegen der eingangs genannten besonderen Umstände ein geringes Restrisiko der Teilnehmer an Verletzungen und Sachschäden verbleibt.

 

II.      Anmeldung und Akzeptanz der Teilnahmebedingungen

Sowohl die grundsätzliche Anmeldung zur Teilnahme mit der Akzeptanz der nachfolgenden Teilnahmebedingungen als auch die Buchung und Absage von einzelnen Kursen oder Unterrichtsstunden ist ausschließlich online durch die Benutzung des Links https://pferdetrainingindividuell.reitbuch.com möglich.

Für die Anmeldung zur Teilnahme an Kindergeburtstagsfeiern gelten zusätzlich die als weitere Anlage ersichtlichen Sonderbestimmungen.


III.     Teilnahme

Jede Buchung der Teilnahme gemäß vorstehend Abschnitt II an einer angebotenen Veranstaltung ist zu den dort genannten Konditionen verbindlich. Für einzelne Veranstaltungen geltende besondere Hinweise und Voraussetzungen werden mit der Online-Buchung ebenfalls verbindlich. Absagen müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ebenfalls online erfolgen. Verspätete oder unterlassene Absagen verpflichten zur Zahlung der vollen vereinbarten Entgelte. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Trainerin möglich.


IV.     Haftung

Die Trainerin haftet für Sachschäden der Teilnehmer nur insoweit, als ihr ein grobes Verschulden am Schadenseintritt und am Umfang des Schadens zur Last fällt. Die Trainerin empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die nicht auf Fahrlässigkeit der Trainerin zurückzuführen sind. Das Fehlen eines derartigen Versicherungsschutzes kann der Trainerin nicht entgegengehalten werden. Jede Haftung für die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände durch andere Teilnehmer oder deren Verlust ist ausgeschlossen.

Abweichend von den vorgenannten Haftungsregelungen entfällt wegen der dem Teilnehmer mitgeteilten besonderen Herausforderungen des pferdegestützten Coachings jede Haftung der Trainerin für die psychischen oder physischen Nachwirkungen einer Teilnahme an dieser speziellen Veranstaltung.


V.      Bestätigung

Der Teilnehmer bestätigt, dass keine der angemeldeten Personen an Allergien, den Teilnehmer gefährdenden (z. B. Asthma, Epilepsie) oder ansteckenden Krankheiten leidet.

 

VI.     Ausrüstung

Zur Minimierung des Verletzungsrisikos muss jeder Teilnehmer eine geeignete Ausrüstung vorweisen. Die Trainerin ist berechtigt, bei ungeeigneter Ausrüstung die Teilnahme an der Veranstaltung / am Unterricht unter Fortbestehen des Anspruchs auf das vereinbarte Entgelt zu verweigern. Eine geeignete Ausrüstung umfasst:

1.    Geschlossene feste Schuhe und eine lange Hose zu jeder Jahreszeit

2.    Bewegungsfreundliche unempfindliche Kleidung

3.    Fehlen von Ketten, Kordeln, Armbändern, langen Ohrringen und ähnlichen Gegenständen, die ein Verletzungsrisiko begründen oder erhöhen.

4.    Hinsichtlich seiner Geeignetheit zertifizierter unbeschädigter Reithelm (kein Fahrradhelm oder Skihelm), der im Falle eines Sturzes ersetzt werden muss.


VII.    Aufsichtspflicht

1.      Die Trainerin hat hinsichtlich von Kindern, die an Veranstaltungen oder am Unterricht teilnehmen, eine spezifische Aufsichtspflicht. Damit die Trainerin dieser Aufsichtspflicht sachgerecht nachkommen kann, müssen die Erziehungsberechtigten die Trainerin über die Ankunft und den Weggang des Kindes am Reitbetrieb informieren.

2.      Der Reitbetrieb der Trainerin befindet sich in Alleinlage im Außenbereich. Den Erziehungsberechtigten ist bewusst, dass nur die Trainerin diese Aufsichts-pflicht wahrnehmen kann. Die Erziehungsberechtigten entbinden die Trainerin von allen Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass die Trainerin aufgrund eines Unfalls oder vergleichbaren Ereignisses nicht mehr handlungsfähig sein sollte. Dies gilt unabhängig davon, ob ein anderes teilnehmendes Kind in der Lage ist, durch Absetzen eines Notrufes oder durch Ansprechen von vorbeifahrenden Dritten Hilfe zu organisieren.

3.      Bei der Unterrichtung von Kindern wird hiermit ausdrücklich zugestimmt, dass das teilnehmende Kind das ihm zugeteilte Pferd unter Aufsicht der Trainerin auch im freien Gelände reiten darf. 



VIII.   Vertraulichkeit/Datenschutz

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Daten, Fotos oder Filmaufnahmen von anderen Teilnehmern herzustellen oder weiterzuleiten.

2. Der Teilnehmer gestattet der Trainerin die Anfertigung von Fotos und Videos anderer Teilnehmer nach Maßgabe der diesen Bedingungen beigefügten gesonderten individuellen jederzeit widerruflichen Zustimmungserklärung.

 

IX.     Spezielle Sicherheitsregeln

 Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist nur bei Unterschrift der als Anlage beigefügten speziellen Sicherheitsregeln möglich.